Turnen am Turnplatz ab 1.6. möglich

Liebe Mitglieder,
aufgrund der soeben von der Bundesregierung herausgegebenen CoVid-19 Lockerungsverordnungen kann ab 1.6.2020 der Turnbetrieb auf unserem Turnplatz ermöglicht werden. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhält Ihr von Eurem Vorturner.

Anbei die Nutzungsbedingungen des Turnplatzes / Stand 18.05.2020
 

VORGABEN ZUR NUTZUNG DES VEREINSTURNPLATZES
DES ALLGEMEINEN TURNVEREINS GERSTHOF
1180 WIEN, Wallrißstraße 40

 

Das sind unsere Regeln zur Turnplatznutzung in Zeiten von COVID-19:

  1. Auf dem gesamten Turnplatz gilt zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von 2 Metern!
     
  2. Wir vermeiden Menschenansammlungen am Eingang zum Turnplatz.
     
  3. Wenn Du Dich krank fühlst, oder in deinem Umfeld jemand an COVID-19 erkrankt ist, bleib‘ bitte zu Hause!
  1. Falls Du krank wirst, hast Du unverzüglich Deine/n Vorturner/in davon zu informieren.
  1. Der/Die Vorturner/in protokolliert die Anwesenheit aller Teilnehmer/Innen der  jeweiligen Turneinheit (Gleiche Zusammensetzung der Kleingruppen).
  1. Komm‘ bereits in Sportkleidung und mit Deiner Unterlage/Matte zu Deiner Turneinheit. Umkleiden und Duschen ist auf dem Turnplatz nicht möglich.
     
  2. Spezialregelungen für Beachvolleyball
  1. Erlaubt sind Passen/Werfen/Schlagen Fangen/Annehmen, Würfe/Angriffe sowie sportartspezifische Abwehraktionen
  2. Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
  3. Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.