Turnen am Turnplatz ab 1.6. möglich
Liebe Mitglieder,
aufgrund der soeben von der Bundesregierung herausgegebenen CoVid-19 Lockerungsverordnungen kann ab 1.6.2020 der Turnbetrieb auf unserem Turnplatz ermöglicht werden. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen erhält Ihr von Eurem Vorturner.
Anbei die Nutzungsbedingungen des Turnplatzes / Stand 18.05.2020
VORGABEN ZUR NUTZUNG DES VEREINSTURNPLATZES
DES ALLGEMEINEN TURNVEREINS GERSTHOF
1180 WIEN, Wallrißstraße 40
Das sind unsere Regeln zur Turnplatznutzung in Zeiten von COVID-19:
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Auf dem gesamten Turnplatz gilt zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von 2 Metern!
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Wir vermeiden Menschenansammlungen am Eingang zum Turnplatz.
- Wenn Du Dich krank fühlst, oder in deinem Umfeld jemand an COVID-19 erkrankt ist, bleib‘ bitte zu Hause!
- Falls Du krank wirst, hast Du unverzüglich Deine/n Vorturner/in davon zu informieren.
- Der/Die Vorturner/in protokolliert die Anwesenheit aller Teilnehmer/Innen der jeweiligen Turneinheit (Gleiche Zusammensetzung der Kleingruppen).
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Komm‘ bereits in Sportkleidung und mit Deiner Unterlage/Matte zu Deiner Turneinheit. Umkleiden und Duschen ist auf dem Turnplatz nicht möglich.
- Spezialregelungen für Beachvolleyball
- Erlaubt sind Passen/Werfen/Schlagen Fangen/Annehmen, Würfe/Angriffe sowie sportartspezifische Abwehraktionen
- Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder/jede SportlerIn den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften).
- Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.