Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Liebe Mitglieder!
Am Freitag den 25. April findet um 18:45 Uhr im Vereinsheim in der Herbeckstraße 94 die ordentliche Hauptversammlung statt.

TAGESORDNUNG
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Verlesung der Niederschrift der Hauptversammlung 2012
3. Totengedenken
4. Berichte der Amtswalter
5. Bericht der Säckelprüfer
6. Entlastung des Turnrates
7. Abschlussbericht des Obmanns und Rücktritt des Turnrates
8. Neuwahl der Obfrau/des Obmannes
9. Neuwahl des Turnrates
10. Wahl der Rechnungsprüfer und des Schiedsgerichtes
11. Ehrungen
12. Anträge
13. Allfälliges

Auszug aus den Satzungen
§8 ...Alle Mitglieder und Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr haben das aktive Wahlrecht und dürfen auf Beschluss des Turnrats den Verein nach außen vertreten. Das pas­sive Wahlrecht für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht nur für die Funk­tion des Jugendwartes. Aktive Mitglieder haben das passive Wahlrecht ohne Einschränkungen.
§10 ...Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist die Hauptversammlung zur anberaumten Stunde nicht beschlussfähig, so kann der Obmann nach Ablauf einer Viertelstunde eine neuerliche Hauptversammlung einbe­rufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Auf diesen Umstand ist bei Einladung zur Hauptversammlung besonders hinzuweisen.
... Anträge der Mitglieder müssen sieben Tage vor der Hauptversammlung dem Obmann schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Anträge die nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden, gelten als außerordentliche Anträge. Über die Behandlung dieser Anträge muss vorab mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten entschieden werden.